Beispielseite 1
Beispielseite 2
Beispielseite 3
|
|
||||||||||
| Artikel- bezeichnung |
Geschichte der Berliner Stadtgrundstücke von 1933 auf CD |
||||||||||
| Bibliogr. Zitat |
LÜDICKE, R. (1933): „Berliner Häuserbuch. Zweiter Teil: Geschichte der Berliner Stadtgrundstücke seit der Einführung der Grundbücher Ende des 17. Jahrhunderts. Nach den Hypotheken- und Grundbüchern, Band I“, in: „Veröffentl. Hist. Komm. Prov. Brandenburg u. Berlin“ (Hrsg.), Bd. VII, 701 S., Kommissionsverl. Gsellius, Berlin. |
||||||||||
| Inhalts- verzeichnis |
Titel I. Das ordentliche Gericht (Stadtgericht) (S. 5*-13*), III. Das Sondergericht für den landesherrlichen Domainenbesitz (Justizsamt Mühlenhoff) (S. 17*-18*), IV. Das Sondergericht über Invalidenhausgrundstücke (S. 18*), V. Das Sondergericht für die Angehörigen der französischen Kolonie (S. 18*-21*) |
||||||||||
| Wichtig |
Unter „Häuserbuch“ versteht man hier ein Buch, das die Besitzerfolgen der verschiedenen Häuser/Grundstücke einer Gemeinde, Stadt oder anderer Wohneinheiten auflistet. Die sogenannten „Hausbücher“ dagegen umfassen nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Mieter eines einzelnen Hauses.
Die Firma www.Adressbuch-Service.de bedankt sich bei der Historischen Kommission zu Berlin, insbesondere bei dem Vorsitzenden Prof. Dr. Wolfgang Ribbe, für die Erlaubnis das vorliegende Werk digitalisieren zu dürfen. Möge es allen Familienforschern der Region Berlin-Brandenburg eine wertvolle Unterstützung sein! |
||||||||||
| Interessant |
Ähnlich moderner Häuserbücher bearbeitete R. Lüdicke im vorliegenden Band die Geschichte der Grundstücke von vier Straßenzügen des alten Berlin, namentlich die Stralauer-, Königs-, Neue Friedrichs- und Burgstraße. Es werden die Eigentümer aller Häuser, deren Erbauung und hypothekarische Belastungen im Zeitraum von 1709 bis 1900 angegeben und bergen ein unglaubliches Material für die Familienforschung aber auch zur Geschichte der Stadt Berlin, deren Vermögensverhältnisse und vieler anderer Aspekte. |
||||||||||
| Technische Daten |
|
| Versand- kosten- pauschale |
|
|||||||||
Bitte beachten |
Bei Zahlung via PayPal innerhalb Deutschlands: 1. PayPal ist eine 100 %ige Tochter des US-Konzerns eBay. Die Daten Ihrer Zahlung werden daher auch in den USA verarbeitet. Bitte beachten Sie, dass in den USA bei weitem keine so strengen Datenschutzgesetze gelten wie in Deutschland. 2. eBay zwingt uns, die Zahlungsoption PayPal anzubieten,
bei gleichzeitigem Verbot die dadurch entstehenden Zusatzkosten
auf den Käufer umzulegen. Dies führt zu steigenden Kosten,
die wir dann auf alle Produktpreise wieder aufschlagen müssen.
Je mehr Käufer also PayPal nutzen, desto höher steigen
insgesamt die Kosten und damit letztendlich die Produktpreise
- und zwar für alle, also auch für diejenigen, die brav per Überweisung
bezahlen. If you like to pay by PayPal, we send you a personal bill and instructions on how to pay us. |
|||||||||